Die Caritas übernimmt Vormundschaften für Kinder und minderjährige Jugendliche. Sie fungiert als gesetzlicher Vertreter, wenn es keine elterliche Sorge gibt oder die Eltern in den personen- und vermögensrechtlichen Angelegenheiten nicht zur Vertretung berechtigt sind. Darüber hinaus schulen und bilden wir Ehrenamtliche für diesen Bereich aus.
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